Förderfähige Sanierungsmaßnahmen

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG) unterstützt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen (BAFA) energetische Sanierungen in Bestandswohngebäuden. Grundsätzlich werden alle Sanierungsmaßnahmen gefördert, die zu einer energetischen Verbesserung führen. Wichtig dabei sind die Einhaltung der Förderrichtlinien und das Erreichen bestimmter Mindeststandards (siehe tabellarische Übersicht unten). Die Förderhöhe variiert je nach saniertem Bauteil. 

Höhe der Förderung je Bauteilgruppe

Die Förderung durch das BEG-Programm richtet sich nach dem sanierten Bauteil. Es wird unterschieden zwischen Sanierungen an der Gebäudehülle und dem Austausch der Heizung.

  • Gebäudehülle: Standardmäßig 15% Förderung der Gesamtkosten, erhöht auf 20% bei Vorliegen eines Individuellen Sanierungsfahrplans. Zu dieser Kategorie zählen Maßnahmen an Außenwand, Fenstern, Türen, Böden und Decken, wie beispielsweise Fenster- und Türtausch, Dämmung der Geschossdecke, Neueindeckung und Dämmung des Dachs, Dämmung der Kellerdecke oder des Fußbodens und der Austausch/Neueinbau von Rollladen.
  • Heizungsaustausch: Der Fördersatz hängt von der installierten Heizungstechnik ab. Ein zusätzlicher Förderbonus wird für den Ersatz alter Öl- oder Gasheizungen gewährt.
Förderübersicht Einzelmaßnahmen BEG Stand Januar 2024
Fördermittelübersicht Einzelmaßnahmen (Stand: 01.01.2024)

Technische Anforderungen an Sanierungsmaßnahmen

Für die Förderfähigkeit von Sanierungsmaßnahmen sind spezifische U-Werte (Wärmedurchgangskoeffizienten) entscheidend. Zum Beispiel muss bei einer Fassadendämmung ein U-Wert von maximal 0,20 W/(m²K) erreicht werden, während für den Fensteraustausch ein Uw-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K) erforderlich ist. Beachten Sie, dass U-Werte, die schlechter als diese Vorgaben sind, die Förderfähigkeit ausschließen. Bessere U-Werte sind hingegen unproblematisch, führen zu einer höheren Energieeffizienz und einer weiteren Reduzierung des Wärmeverlusts.

Eine detaillierte Übersicht über die Anforderungen an die Bauteile finden Sie in der nachfolgenden Grafik. Diese werden vor Beantragung von Einzelmaßnahmen regelmäßig nochmals durch den Energie-Effizienz-Experten überprüft.

Beispiel - Fenstereinbau und Fördermittel

  • Mindestanforderung: In Deutschland ist für den Einbau von Fenstern in Wohngebäuden ein Uw-Wert von höchstens 1,3 W/(m²K) vorgeschrieben. Dies entspricht einer sehr guten Zweifach-Verglasung. Dieser Wert stellt den gesetzlichen Mindeststandard dar und dient als Grundlage für einen effizienten Wärmeschutz.
  • Anforderungen für Fördermittel: Um in den Genuss der Fördermittel zu kommen, müssen neu eingebaute Fenster jedoch einen verbesserten Uw-Wert von maximal 0,95 W/(m²K) erreichen. Dies übertrifft den gesetzlichen Mindeststandard und stellt sicher, dass die Fenster einen höheren Grad an Energieeffizienz bieten.

Vorteile einer besseren Dämmung:

  • Finanzielle Unterstützung: Bei Erfüllung dieser höheren Standards können Sie mit einem Zuschuss zwischen 15% und 20% der Material- und Einbaukosten rechnen, was die Investition in energieeffizientere Fenster finanziell attraktiver macht.
  • Energieeffizienz: Durch den Einbau von Fenstern mit einem Uw-Wert von 0,95 W/(m²K) reduziert sich der Wärmeverlust im Vergleich zu Fenstern, die nur den Mindeststandard erfüllen, um mindestens 27%. Dies führt nicht nur zu einer Reduktion der Heizkosten, sondern trägt auch zum Umweltschutz bei und verbessert das Raumklima.

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