Fördermittel-Service

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM) ist ein Förderprogramm, das auf die Unterstützung energetischer Sanierungsmaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden abzielt. Die Förderung wird in Form von Zuschüssen gewährt. Ein zentraler Aspekt dieses Programms ist die verpflichtende Einbindung eines zertifizierten Energie-Effizienz-Experten. Dieser Experte stellt sicher, dass die Sanierungsmaßnahmen die Mindestanforderungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfüllen, insbesondere im Hinblick auf eine angemessene Wärmedämmung. Zudem kommuniziert der Energieberater mit dem BAFA und bietet dem Eigentümer Unterstützung und Beratung bei der Durchführung und Beantragung der Sanierungsmaßnahme.

Das Wichtigste im Überblick

  • Antragsstellung und technische Beschreibungen: Für die Förderung ist ein Antrag durch den Eigentümer beim BAFA erforderlich. Der Energie-Effizienz-Experten ergänzt diesen durch eine technische Projektbeschreibung, die er an das BAFA übermittelt. Der Antrag muss vor Beginn der Sanierungsarbeiten eingereicht werden.
  • Förderfähige Maßnahmen: Förderfähig sind alle Maßnahmen, die eine energetische Verbesserung des Wohngebäudes zur Folge haben. Dies umfasst Maßnahmen an der Gebäudehülle, an der Anlagentechnik sowie an Anlagen zur Wärmeerzeugung. Gewisse Mindeststandards sind dabei zu beachten.
  • Förderhöhe und Auszahlung: Die Höhe der Förderung variiert je nach Maßnahme zwischen 15% und 70% der Gesamtkosten und wird als Zuschuss ausgezahlt.
  • Maximalbetrag und Mindestinvestition: Pro Kalenderjahr und Wohneinheit können förderfähige Kosten bis zu 30.000 Euro berücksichtigt werden, mit einer Mindestinvestition von 300 Euro. Bei Vorlage eines Individuellen Sanierungsfahrplans erhöht sich der mögliche Höchstbetrag auf 60.000 Euro pro Kalenderjahr und Wohneinheit. Für Maßnahmen an Anlagen der Wärmeerzeugung gelten spezifische, gesonderte Bedingungen.

Detaillierte Übersicht der Fördermittelhöhe

Die Höhe der Fördermittel basiert auf den tatsächlichen Kosten der Sanierungsmaßnahme, einschließlich aller damit verbundenen Ausgaben wie Material-, Einbau- und Fahrtkosten. Die Förderung variiert je nach Art der Maßnahme. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle ist eine erhöhte Förderung möglich, sofern ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt. Die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten ist für die Beantragung dieser Mittel notwendig. Dieser Experte erstellt alle notwendigen technischen Dokumente. Eine detaillierte Übersicht über die Fördermittel finden Sie in der nachfolgenden Grafik.

Einzelmaßnahmen 2024 Schwalmstadt - Förderübersicht
Fördermittelübersicht Einzelmaßnahmen (Stand 01.01.2024)
Wintergarten in Schwalmstadt

Beispiel 1: Austausch Fenster und Türen

Familie Herbst aus Schwalmstadt plant, ihren Wintergarten aus den 1980er Jahren zu sanieren. Sie möchten die alten Fenster und Türen durch moderne, bodentiefe und energiesparende Varianten ersetzen.

Gesamte Sanierungskosten: 15.500,00 €

Eigenanteil Kosten Einzelmaßnahme: ab 250,00 €

BAFA-Zuschuss: 2.325,00 €

Beispiel 2: Neue Hauseingangstür

Familie Frühling aus Rossdorf beabsichtigt, ihre alte Hauseingangstür zu ersetzen. Das Ziel ist, Einbruchschutz und Energieeffizienz zu verbessern und gleichzeitig das Erscheinungsbild ihres Hauses aufzufrischen.

Gesamte Sanierungskosten: 7.000,00 €

Eigenanteil Kosten Einzelmaßnahme: ab 250,00 €

BAFA-Zuschuss: 1.050,00 €

Moderne Haustür in Schwalmstadt
Einfamilienhaus in Schwalmstadt

Beispiel 3: Dacherneuerung

Familie Winter aus Schwalmstadt entschließt sich, das Dach ihres Einfamilienhauses komplett zu erneuern. Dies umfasst eine Dämmung und den erstmaligen Einbau von Gauben. Um einen höheren Zuschuss zu erhalten, wird zusätzlich ein individueller Sanierungsfahrplan angefertigt.

Gesamte Sanierungskosten: 60.000,00 €

Eigenanteil Kosten Sanierungsfahrplan + Einzelmaßnahme: ab 1.225,00 €

BAFA-Zuschuss: 12.000,00 €

Fördermittel sichern

Als zertifizierter Energie-Effizienz-Experte der Deutschen Energie Agentur stehe ich Ihnen zur Verfügung, um Sie bei der Beantragung der beschriebenen Fördermittel zu unterstützen.

Zögern Sie nicht, mich kostenfrei zu kontaktieren, um detailliert zu besprechen, welche Ihrer geplanten Sanierungsmaßnahmen förderfähig sind und wie hoch die möglichen Zuschüsse ausfallen könnten.

Häufig gestellte Fragen

  1. Erstkontakt und Vorprüfung: Kontaktieren Sie mich, um zu prüfen, ob Ihr geplantes Sanierungsvorhaben förderfähig ist. Wir besprechen das weitere Vorgehen und klären, welche Aspekte berücksichtigt werden müssen.

  2. Informationsaustausch und Vertragsunterzeichnung: Ich sende Ihnen allgemeine Informationen zu und wir unterzeichnen die notwendigen Vertragsunterlagen. Sie schließen einen Vertrag mit einem Handwerker über die Durchführung der Sanierungsmaßnahme ab (ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag, unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage, aus dem sich das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme ergibt).

  3. Erstellung der Technischen Projektbeschreibung: Ich fertige eine technische Projektbeschreibung an, die für die Beantragung der Einzelmaßnahme bei der BAFA erforderlich ist.

  4. Antragstellung bei der BAFA: Gemeinsam stellen wir den Antrag auf Förderung der Einzelmaßnahme beim BAFA.

  5. BAFA-Prüfung und Zuwendungsbescheid: Nach Prüfung Ihres Antrags durch das BAFA erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Erst jetzt darf der Handwerker mit der Umsetzung der Sanierungsmaßnahme beginnen.

  6. Abschluss der Sanierungsmaßnahme: Nach Fertigstellung der Sanierungsmaßnahme informieren Sie mich und übermitteln alle relevanten Rechnungsdokumente. Ich prüfe die Maßnahme und Rechnungen und erstelle den Technischen Projektnachweis für das BAFA.

  7. Einreichung der Unterlagen und Auszahlungsantrag: Sie laden die Rechnungsunterlagen und einige weitere erforderliche Angaben im BAFA-Portal hoch und stellen den Antrag auf Auszahlung der Fördermittel.

  8. Letzte BAFA-Prüfung und Auszahlung: Das BAFA prüft alle eingereichten Unterlagen. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Fördersumme direkt auf Ihr Bankkonto überwiesen.

Die BAFA-Fördermittel werden als Zuschuss ausgezahlt, dessen Höhe sich nach den Kosten der Sanierungsmaßnahme richtet. Generell gilt: Je höher die Sanierungskosten, desto höher der Zuschuss.

    • Standardförderung: Für die Sanierung von Fenstern, Türen, Dach oder Fassade gewährt die BAFA einen Zuschuss von 15 % der Sanierungskosten.
    • Erhöhter Zuschuss mit Sanierungsfahrplan: Liegt ein Individueller Sanierungsfahrplan vor, erhöht sich der Zuschuss auf 20 %.
    • Heizungsanlagensanierung: Bei der Erneuerung von Heizungsanlagen sind Förderungen von bis zu 70 % der Kosten möglich.

Beispielrechnung:
Angenommen, der Kauf einer neuen Haustür inklusive Lieferung und Einbau kostet 7.500,00 €.

    • Ohne Sanierungsfahrplan erhalten Sie einen Zuschuss von 15 %, was einer Förderung von 1.125,00 € entspricht.
    • Mit einem Individuellen Sanierungsfahrplan erhöht sich der Zuschuss auf 20 %. In diesem Fall beträgt die Förderung 1.500,00 €.
  1. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Anspruch auf Fördermittel zu haben? Um förderfähig zu sein, müssen einige grundlegende Kriterien erfüllt sein:

    • Art der Maßnahmen: Die Sanierungsmaßnahmen müssen energetischer Natur sein, d.h., sie müssen darauf abzielen, das Gebäude energieeffizienter zu gestalten. Es ist erforderlich, dass bestimmte Mindeststandards erreicht werden. Details zu diesen Standards finden Sie im Abschnitt „Was ist förderfähig„. Diese Standards werden stets in der Beratung geprüft und bestätigt.

    • Art des Gebäudes: Die Fördermittel sind für Bestandsgebäude vorgesehen, also für bereits existierende Gebäude und nicht für Neubauten. Zudem muss das Gebäude überwiegend Wohnzwecken dienen.

    • Zeitpunkt der Antragstellung: Bei Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag, geschlossen unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage, vorliegen, aus dem sich das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme ergibt.

Die Notwendigkeit eines Energie-Effizienz-Experten hängt von der Art der Sanierungsmaßnahme ab:

  • Thermische Gebäudehülle: Für Sanierungsmaßnahmen an der thermischen Gebäudehülle, wie Fenster, Türen, Fassade und Dach, ist die Einbeziehung eines von der Deutschen Energieagentur zertifizierten Energie-Effizienz-Experten unerlässlich. Diese Experten sind in Deutschland qualifiziert und berechtigt, Fördermittel des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen (BAFA) zu beantragen.

  • Heizungsanlagenerneuerung: Bei der Erneuerung von Heizungsanlagen können Sie die Beantragung von Fördermitteln eigenständig vornehmen. Dazu ist eine Registrierung beim BAFA erforderlich, und Sie müssen verschiedene Nachweise erbringen.

Die Förderhöhe der BAFA-Zuschüsse variiert je nach Maßnahme und liegt innerhalb festgelegter Mindest- und Höchstgrenzen:

  • Maximales Fördervolumen pro Jahr: Pro Kalenderjahr und Wohneinheit können förderfähige Kosten bis zu einem Gesamtvolumen von 30.000 € berücksichtigt werden. Dies entspricht bei einem Standardzuschuss von 15 % einem maximalen jährlichen Förderbetrag von 4.500 €.

    Erhöhte förderfähige Kosten mit Sanierungsfahrplan: Liegt ein Individueller Sanierungsfahrplan vor, so erhöhen sich die förderfähigen Kosten auf bis zu 60.000 Euro pro Kalenderjahr und Wohneinheit. Mit einem Zuschuss von 20% ergibt dies einen maximalen jährlichen Förderbetrag von bis zu 12.000 Euro.

    Förderfähige Kosten für Anlagen der Wärmeerzeugung: Für Anlagen zur Wärmeerzeugung gelten besondere Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben. Hierbei sind bis zu 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit förderfähig.“

     
  • Mindestfördervolumen: Das Mindestvolumen für förderfähige Maßnahmen beträgt 300 €. Anträge, die unter diesem Betrag liegen, werden vom BAFA nicht angenommen.

Die Kosten für die Beantragung von BAFA-Fördermitteln variieren, abhängig von der Komplexität des Antrags:

  • Originalpreis: Der reguläre Preis für die Beantragung liegt zwischen 500 und 650 €.
  • BAFA-Förderung: Dank einer Förderung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen, die 50 % der Kosten abdeckt, reduziert sich Ihr Anteil auf 250 € bis 325 €.
  • Festpreis: Der genannte Betrag stellt einen Festpreis dar. In diesem Preis sind sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Beantragung der Fördermittel entstehen, enthalten.

Ja, die Kosten für einen Energie-Effizienz-Experten sind grundsätzlich in der tatsächlich entstandenen Höhe steuerlich absetzbar. Die Art der steuerlichen Absetzbarkeit hängt jedoch davon ab, ob das Objekt selbst bewohnt oder vermietet wird:

  • Selbst bewohntes Objekt: Hier können die Kosten unter bestimmten Umständen als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden.
  • Vermietetes Objekt: Bei vermieteten Objekten können die Kosten möglicherweise als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung angesetzt werden.

Wichtig ist, dass Sie die Details zur steuerlichen Absetzbarkeit mit Ihrem Steuerberater klären. Nur Steuerberater sind befugt, in diesen Angelegenheiten rechtssichere und individuelle Beratung zu leisten.

Ja, wenn Sie über das nötige handwerkliche Geschick verfügen, können Sie energetische Sanierungsmaßnahmen selbst ausführen. In diesem Fall werden allerdings nur die Materialkosten im Rahmen der Förderung berücksichtigt.

  • Qualitäts- und Sorgfaltsanforderungen: Für Eigenleistungen gelten dieselben hohen Anforderungen an Qualität und Sorgfalt, wie sie für professionelle Handwerksbetriebe bestehen.
  • Kontrolle und Haftung: Die korrekte und fachgerechte Umsetzung der Eigenleistungen wird durch einen Energie-Effizienz-Experten kontrolliert. Dieser trägt auch die haftungsrechtliche Verantwortung gegenüber der BAFA für die ordnungsgemäße Ausführung.
  • Zusätzliche Anforderungen: Für Eigenleistungen gibt es weitere spezifische Anforderungen, die beachtet werden müssen. Wir beraten Sie gerne zu diesen Punkten.

Bitte beachten Sie, dass die Eigenleistung fachgerecht und den geltenden Standards entsprechend ausgeführt werden muss. Bei Fragen oder Unsicherheiten sollten Sie sich vorab mit einem Energie-Effizienz-Experten in Verbindung setzen.

Für detaillierte Informationen und individuelle Beratung zu den Zuschüssen stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Telefon: Rufen Sie mich direkt an, um Ihre Fragen persönlich zu besprechen.
  • E-Mail: Senden Sie mir eine E-Mail mit Ihren Anfragen.
  • Kontaktformulare: Nutzen Sie die Kontaktformulare auf meiner Website für eine schnelle und bequeme Kontaktaufnahme.
  • WhatsApp: Für eine unkomplizierte und schnelle Kommunikation können Sie mir auch per WhatsApp schreiben.

Für allgemeine Informationen und detaillierte Richtlinien können Sie zudem die Internetseite des BAFA besuchen. Dort finden Sie umfassende Informationen zu den verschiedenen Förderprogrammen und deren Voraussetzungen.